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Pflichten eines Bauherren

Welchen Verpflichtungen angehende Hausbesitzer nachkommen müssen können Sie hier nachlesen. Welche Rechte man selbst hat, haben wir auf einer extra Seite zusammengestellt.


Definition des Bauherren
Bauordnungsrechtliche Pflichten
Absicherung des Grundstücks bzw. der Baustelle
Angaben und Anträge bei den Behörden
Versicherungsschutz
Sachgemäße und sichere Baudurchführung
Zusammenfassung aller Pflichten eines Bauherren
Pflichten vor Baubeginn
Pflichten während des Baus

Die einzelnen Pflichten, denen ein Bauherr nachzukommen hat, sind nachfolgend beschrieben. Eine Garantie auf Vollständigkeit, Aktualität oder Korrektheit kann nicht gegeben werden.


Definition des Bauherren:

Bauherr ist, wer verantwortlich für die Vorbereitung bzw. Ausführung einer Bebauung eines Grundstücks ist bzw. dies in Auftrag gibt. Der Bauherr kann sowohl eine natürliche als auch eine juristische Person (des privaten bzw. öffentlichen Rechts) sein.

Dabei istder Bauherr berechtigt alle am Bau Beteiligten selbst zu bestimmen. Angefangen vom Architekten, welcher für die Planung allgemein zuständig sein kann, über Ingenieure bis hin zu Bauunternehmen bzw. Bauarbeitern und Handwerkern, welche den eigentlichen Bau ausführen.

Der Bauherr entscheidet, im Rahmen der Bauverordnungen, wie sein Bauprojekt realisiert werden soll. Ist der Bauherr in der Lage an dem Bau selbst mit zu wirken, so steht es ihm frei selbst bauliche Tätigkeiten an dem Projekt vorzunehmen (dies besagt das Ausführungsrecht).

Eine Verpflichtung ist unter anderem die Abnahme des fertig gestellten Baus und die Vergütung der zur Fertigstellung beauftragten Firmen und Personen.

Bei privaten Bauherren gilt, dass diese durch ihre Eigenschaft als Bauherr zum Unternehmer nicht gewerbsmäßiger Bauarbeiten werden (so genannter Eigenbauunternehmer).


Bauordnungsrechtliche Pflichten:

Die Pflichten sind in den jeweiligen Landesbauverordnungen geregelt.


Absicherung des Grundstücks bzw. der Baustelle

Bereits mit dem Kauf des Grundstücks ist der Bauherr zur Wahrung der Verkehrssicherheit auf seinem Grundstück verpflichtet, insbesondere während der Bauphase hat er dafür Sorge zu tragen.

Der Bauherr sollte weiterhin dafür zu sorgen, dass durch die Baudurchführung keine Gefahren oder Schäden entstehen können. Diese sogenannte Verkehrssicherungspflicht kann er auch dem von ihm beauftragten Bauleiter oder Unternehmen übertragen.

Für Schäden, welche an Personen oder Gegenständen auf der Baustelle bzw. dem Grundstück entstehen, ist grundsätzlich der Eigentümer schadenersatzpflichtig. Allein das Anbringen eines Schildes mit der Aufschrift „Betreten der Baustelle verboten. Eltern haften für ihre Kinder.“ oder ähnlich kann die Haftung nicht ausschließen.


Angaben und Anträge bei den Behörden

Am Anfang muss der Bauherr oder sein Architekt einen Bauantrag bei der zuständigen Behörde stellen, damit ein Baugenehmigungsverfahren eröffnet werden kann. Dem Bauantrag werden dann entsprechende Unterlagen beigefügt, welche sich aus der Landesbauordnung ergeben. Üblicherweise gehören zu diesen Unterlagen der Lageplan, Bauzeichnungen und die Baubeschreibung nebst Statik. In der Regel fertigen Architekten oder Bauingenieure diese Unterlagen an.

Für das Bauvorhaben muss beispielsweise der Bauleiter, unter Umständen auch einen Sicherheitsbeauftragter und Gesundheitskoordinator, benannt werden, ebenso wie andere am Bau Beteiligte Personen. Dem Bauherrn steht es frei die genannten Funktionen selbst durchzuführen. Um die Beteiligten eines Bauprojektes zu benennen, ist er zur Einreichung aller erforderlichen Anträge, Anzeigen und Nachweise gehalten. Auch dies kann er selbst in die Hand nehmen oder beispielsweise durch den beauftragten Architekten durchführen lassen.

Ändert sich der Bauherr, so ist dies der Bauaufsichtsbehörde unverzüglich mit zu teilen (dies regelt § 53 Absatz 1 MBO).

Bei Vorhaben, welche einer Baugenehmigung bedürfen sowie bei Wohngebäuden, welche nicht genehmigt werden müssen gilt, dass mindestens eine Woche vor Inbetriebnahme bzw. Bezug des Baus die Bauaufsichtsbehörde von der bevorstehenden Fertigstellung unterrichtet werden muss.

Die Fertigstellung des Rohbaus muss der Bauaufsichtsbehörde rechtzeitig nach Fertigstellung des Gebäudes und der Dachkonstruktion, spätestens aber vor Beginn der Putzarbeiten, mitgeteilt werden.

Die Einhaltung der Grundrissfläche und Höhenmaße des Baus müssen nachgewiesen werden. Dies ist beispielsweise bei der Herstellung der Kellerdecke sinnvoll.

Versicherungsschutz

Es wird dringend empfohlen sich als Bauherr mittels Versicherung (siehe dazu auch Unterseite "Bauversicherungen") gegen auftretende Schäden abzusichern. Empfehlenswerte Versicherungen für den Bauherren sind unter anderem:

  • Bauherrenhaftpflichtversicherung – Gefahren welche von den Bauarbeiten bzw. dem Bauvorhaben ausgehen (beispielsweise herabfallende Dachziegel), werden versichert.
  • Haus- und Grundbesitzer-Haftpflicht – Gefahren welche vom Grundstück selbst (beispielsweise Gruben oder herabfallende Äste) ausgehen werden abgesichert.
  • Bauleistungsversicherung – Beschädigungen oder Vernichtung von Baumaterialien oder Bauleistungen (beispielsweise dem Rohbau) während der Bauzeit werden abgesichert.
  • Gebäudeversicherung (inklusive Feuerrohbauversicherung)  -  Bestimmte Schäden, wie durch Feuer, an dem Gebäude selbst werden abgesichert.
  • Rechtsschutzversicherung: Versicherungsbedingungen genau lesen (wir empfehlen einen unabhängigen Versicherungstest, wie zum Beispiel den von Comfortplan) ist wichtig, denn die meisten Rechtsschutzversicherungen bieten keinen Schutz für das eigene Bauprojekt. Es gibt jedoch Versicherungen, die einen mit einer Anwaltshotline auch zu nicht versichten Rechtsfragen zum Ortstarif beraten.

Ausführlichere Informationen zu verfügbaren Versicherungen für Bauherren oder Architekten finden Sie auf unserer Seite Bauversicherungen.


Sachgemäße und sichere Baudurchführung

Grundsätzlich obliegt es dem Bauherren dafür zu sorgen, dass die Durchführung des Bauvorhabens sicher und sachgemäß von statten geht. Dies bedeutet unter anderem, dass notwendige Fachkräfte, welche Erfahrungen und ausführliche Kenntnisse über vergleichbare Bauvorhaben vorweisen können, beauftragt bzw. zu Rate gezogen werden.

Der Bauherr ist zur Wahrung der Unfallverhütungsvorschriften verpflichtet. Erst wenn sichergestellt worden ist, dass der Bau ordnungsgemäß durchgeführt wurde, kann dieser in Benutzung genommen werden. Sollte es unvermeidlich sein vor der Bauabnahme den Bau in Benutzung zu nehmen, müssen alle Sicherheitsbedenken vorerst ausgeräumt werden. Beispielsweise muss das Betreten unsicherer Bereiche erschwert werden. In diesen Fällen muss laut Landesbauverordnung die Bauaufsichtsbehörde die vorzeitige Benutzung des Baus gestatten.


Zusammenfassung aller Pflichten eines Bauherren:

Grundsätzlich hat der Bauherr und oder sein verantwortlicher Architekt vor und während der Bauphase alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen um das Vorhaben genehmigen und sicher sowie sachgerecht bauen zu lassen.


Pflichten vor Baubeginn

Holen sie vorab alle erforderlichen Genehmigungen ein. Zuerst muss der ein Bauantrag gestellt und genehmigt werden. Der Beginn des Baus muss der Behörde ebenfalls mitgeteilt werden. Ab diesem Zeitpunkt ist es dem Bauherrn zu empfehlen die notwendigen Versicherungen abzuschließen.

Die dafür notwendigen Unterlagen sollten von einem speziell zugelassenem Fachmann angefertigt werden, üblicherweise einem Architekten. Die Landesbauordnung regelt Ausnahmen und Form.
Anschließend werden Fachkräfte mit dem Bau beauftragt, sofern der Bauherr selbst nicht die Arbeitsleistung vollbringt.

Zur weiteren Aufgaben gehört das Anbringen eines Baustellenschildes welches von der Straße aus gut zu überschauen ist.


Pflichten während des Baus

Werden während der Bauarbeiten Kulturgüter bzw. Denkmäler oder gar Altlasten entdeckt, so sind diese der entsprechenden Behörde unverzüglich zu melden. Ebenso meldepflichtig ist der jeweilige Baufortschritt bzw. Fertigstellung des Gebäudes.

Besondere Sorgfaltspflicht gilt der Verkehrssicherung und dem Unfallschutz. Daher hat der Bauherr dafür Sorge zu tragen, dass die Baustelle genügend abgesichert und um so Unfälle zu verhindern.

Der Bauherr sollte den Bau regelmäßig prüfen und kontrollieren lassen und entdeckte Mängel sofort angeben und deren Ausbesserung verlangen.

Auftretende Fragen in allen Phasen des Baus können von Architekten oder anderen Sachverständigen beantwortet werden.


Genereller Hinweis: Diese Ausführungen sind ohne Gewähr. Wir sind keine Anwälte und können keine rechtsverbindlichen Auskünfte zu Rechten und Pflichten geben.